Was zahlt ein arbeitgeber für einen minijobber
Wer ist von der Insolvenzgeldumlage befreit?
Folgende Arbeitgeber müssen die Insolvenzgeldumlage nicht zahlen:
- Bund, Länder und Gemeinden
- Körperschaften-, Stiftungen-, und Anstalten des öffentlichen Rechts
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
- als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisierte Religionsgemeinschaften und Untergliederungen mit gleicher Rechtstellung
- öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
- Botschaften und Konsulate ausländischer Staaten in der Bundesrepublik Deutschland
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Privathaushalte
Wie kann ich die Insolvenzgeldumlage bezahlen?
Die Insolvenzgeldumlage bezahlen Sie zusammen mit den übrigen Abgaben für Ihre Minijobber monatlich an die Minijob-Zentrale.
Dann müssen Sie diese nicht berücksichtigen. Die Anzahl der Stunden, die Minijobberinnen und Minijobber im Monat arbeiten dürfen, ergibt sich aus dem Stundenlohn. Betroffene Arbeitnehmer erhalten von der Agentur für Arbeit maximal drei Monate lang Insolvenzgeld als Ausgleich für ihren ausgefallenen Verdienst.
Wer muss die Insolvenzgeldumlage zahlen?
Generell sind alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Arbeitnehmer im Inland beschäftigen, verpflichtet die Insolvenzgeldumlage zahlen – unabhängig von der Größe, Branche und Ertragslage ihres Betriebes.
2026 liegt dieser Wert bei 1.206 Euro.
Mehr Infos
- Praktischer Rechner: Ob ein Minijob vorliegt, können Sie ganz einfach und schnell ermitteln - mit unserem TK-Minijobrechner .
- FAQ: Weitere Infos zum Thema "Geringfügige Beschäftigung" finden Sie in unserem FAQ-Bereich und natürlich bei der Minijobzentrale.
Der gewerbliche Minijob: Beiträge, Umlagen und Steuern
Abgaben beim gewerblichen Minijob: Wer zahlt was?
Bei gewerblichen Minijobs tragen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen den Großteil der Abgaben.
Diese können auch in Form von Geld- oder Sachbezügen oder als sonstige geldwerte Vorteile gewährt werden.
Das gilt zum Beispiel für einmalige Einnahmen, die den Mitarbeitenden per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zustehen. Einen Überblick und die wichtigsten Regelungen finden Sie in der Broschüre Mindestlohn des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Dazu gehören pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, Umlagen und Steuern an die Minijob-Zentrale und zusätzlich Unfallversicherungsbeiträge an den Unfallversicherungsträger.
Minijob-Zentrale oder Finanzamt – wer ist zuständig?
Die Pauschsteuer von zwei Prozent melden und zahlen Sie an die Minijob-Zentrale.
Haben Sie sich dagegen für die individuelle Lohnsteuer entschieden oder wenden die pauschale Lohnsteuer von 20 Prozent an, zahlen Sie diese direkt an das zuständige Finanzamt.
Steuern bei derkurzfristigen Beschäftigungim Gewerbe
Sie können kurzfristige Beschäftigungen auf zwei Arten versteuern:
- individuell nach der Steuerklasse Ihres Minijobbers
- unter bestimmten Voraussetzungen pauschal in Höhe von 25 Prozent (zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag)
Das sind die Voraussetzungen für eine pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent:
- Ihr Minijobber ist gelegentlich – nicht regelmäßig wiederkehrend – bei Ihnen beschäftigt.
- Die Beschäftigung dauert nicht länger als 18 zusammenhängende Arbeitstage.
- Der maximale Verdienst liegt durchschnittlich bei 150 Euro pro Arbeitstag.
Sie entscheiden, wie Sie den Minijob versteuern:
- pauschal mit 2 Prozent oder
- individuell nach der Lohnsteuerklasse Ihres Minijobbers.
Für Minijobs, die nicht bei der Minijob-Zentrale, sondern bei der Krankenkasse gemeldet werden, können Sie eine pauschale Lohnsteuer von 20 Prozent(zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) wählen.
7.236 Euro pro Jahr.
Wird diese Verdienstgrenze überschritten, ist dies eine versicherungspflichtige Beschäftigung.
Tipp:Informationen zum Mindestlohn
Der Mindestlohn gilt auch für Minijobs. Dies gilt, solange ein Leistungsanspruch besteht.Informationen zum Thema Minijob finden Sie auch auf dem Online-Auftritt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) im Bereich „Geringfügige Beschäftigung“.
Minijob-Grenze: Was zählt zum Verdienst und was nicht?
Dazu gehören zum Beispiel bezahlte Überstunden bei Mehrarbeit oder ein Weihnachtsgeld, das vom Geschäftsergebnis abhängig ist.

Darin besteht ein grundlegender Nachteil des Minijobs: Minijobberinnen und Minijobber erwerben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Erst ab einem Verdienst über 556Euro zahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Kranken- und Pflegeversicherung ein und erwerben damit den Versicherungsschutz.
Bis 556Euro Monatsverdienst müssen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer also anderweitig krankenversichern.
Bei kurzfristigen Beschäftigungen fallen für den Arbeitgeber lediglich geringe Umlagen an die Minijob-Zentrale und zusätzlich Beiträge zur Unfallversicherung an den gesetzlichen Unfallversicherungsträger an.
Was bezahlen die Minijobber?Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer bezahlt beim gewerblichen Minijob mit Verdienstgrenze und Rentenversicherungspflicht nur einen Eigenanteil von 3,6 Prozent des Verdienstes.
Es ist immer dann ein Minijob, wenn die beschäftigte Person im Monat durchschnittlich bis zu 556 Euro (2025) verdient. Dann müssen Sie prüfen, ob die Beschäftigung ein Minijob bleibt.
Sie bleibt es, wenn die Verdienstgrenze nur gelegentlich, nicht vorhersehbar und begrenzt überschritten wird - nämlich maximal in 2 Kalendermonaten pro Jahr bis zum Doppelten des monatlichen Wertes.
Für Sie als gewerblichen Arbeitgeber oder gewerbliche Arbeitgeberin fallen folgende Abgaben an:
- eine Umlage als Ausgleich für Ihre Aufwendungen bei Krankheit Ihres Minijobbers, die sogenannte Umlage U1
- eine Umlage als Ausgleich für Ihre Aufwendungen bei Schwangerschaft bzw.
Im Minijob liegen die Abgaben an die Minijob-Zentrale für gewerbliche Arbeitgeber insgesamt bei höchstens 31,47 Prozent.
Das geht per Überweisung oder SEPA-Lastschriftmandat.
Wie berechne ich die Insolvenzgeldumlage?
Die Insolvenzgeldumlage richtet sich nach dem Verdienst Ihrer Minijobber, nach dem sich auch deren Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berechnen. Und was nicht?
Die Minijobzentrale hat zusammengestellt, was zum Verdienst von Minijobbern gezählt werden muss.
Abgaben beim Minijob mit Verdienstgrenze im Gewerbe
Als gewerblicher Arbeitgeber oder gewerbliche Arbeitgeberin eines Minijobs mit Verdienstgrenze zahlen Sie Folgendes:
- Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung
- eine Pauschsteuer, also einen einheitlichen Steuersatz (inklusive Kirchensteuer und Soli)
- eine Umlage als Ausgleich für Ihre Aufwendungen bei Krankheit Ihres Minijobbers, die sogenannte Umlage U1
- eine Umlage als Ausgleich für Ihre Aufwendungen bei Schwangerschaft bzw.
Folgende Möglichkeiten gibt es hierfür:
- Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Beitragsfreie Familienversicherung
- Freiwillige Krankenversicherung (gesetzlich oder privat)
Für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld, die einen Minijob ausüben, übernehmen die Arbeitsagenturen beziehungsweise Jobcenter die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Mutterschaft Ihres Minijobbers, die sogenannte Umlage U2
- eine Umlage für den Fall einer Insolvenz
Abgaben bei der kurzfristigen Beschäftigung im Gewerbe
Auch bei derkurzfristigen Beschäftigunggibt es eineUmlagepflicht. Wer einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellt, kann sich von dieser Pflichtversicherung befreien lassen.
Wer langfristig als einzige Erwerbstätigkeit einen Minijob ausübt, hat im Alter nur einen sehr geringen Rentenanspruch, da der Pflichtbeitrag entsprechend der geringen Arbeitszeit sehr niedrig ist.
Die Arbeitgeber melden die Abgaben für alle Ihre Minijobber monatlich der Minijob-Zentrale mit dem Beitragsnachweis und bezahlen diese.
Die Höhe der Abgaben hängt davon ab, ob es Minijobs mit Verdienstgrenze oder kurzfristige Beschäftigungen sind.
Tipp: Den jeweils aktuellen DRV-Entgeltkatalog finden Sie in der Broschüre Auf den Punkt gebracht: Beiträge.
Einnahmen müssen mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sein
Einnahmen, die zum Verdienst zählen, müssen mit hinreichender Sicherheit im Beurteilungszeitraum zu erwarten sein.
Oder: Die kurzfristige Beschäftigung wird zu einem Zeitpunkt, den Sie nicht vorhersehen können, sofort erforderlich.
- Der durchschnittliche Stundenlohn beträgt maximal 19 Euro.
Unabhängig davon, ob Sie die kurzfristige Beschäftigung individuell oder pauschal versteuern: Das Finanzamt ist zuständig und damit auch Ihr Ansprechpartner für alle weiteren Informationen.
Nützliche Downloads für gewerbliche Arbeitgeber
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Was zählt zum Verdienst?
Sie ist sowohl vom laufenden als auch vom einmalig gezahlten Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung zu zahlen.
Bei rentenversicherungsfreien oder von der Rentenversicherungspflicht befreiten Minijobbern ist der Verdienst umlagepflichtig, auf den die Rentenversicherungsbeiträge im Falle der Versicherungspflicht berechnet würden.
Steuern beim Minijob mit Verdienstgrenze im Gewerbe
Bei Minijobs mit Verdienstgrenze bestimmen Sie als Arbeitgeber die Art der Besteuerung.
Die Jobs sind dann nicht bei der Minijob-Zentrale zu melden, sondern als sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen bei der Krankenkasse. Auch für Minijobs gilt der gesetzliche Mindestlohn.
Beimkurzfristigen Minijobdarf der Arbeitseinsatz im Laufe eines Kalenderjahres 3Monate oder insgesamt 70Tage nicht überschreiten.
2026 steigt die Verdienstgrenze auf 603 Euro pro Monat bzw. Das monatliche Entgelt kann schwanken. Weitere Nachteiler ergeben sich bei den Sozialversicherungen und oft auch im Arbeitsrecht.
Geringer Rentenanspruch
In der Rentenversicherung sind Minijobberinnen und Minijobber pflichtversichert. Auf ein Beschäftigungsjahr gerechnet, kann sie also bis zu 6.672 Euro (2025) verdienen.