Was ist ein landschaftselement


Feldgehölze mit mehr als 2000 Quadratmetern gelten als Wald und sind nicht antragsberechtigt. – Ein Zwischengeschoss muss zu dem Raum, in dem es sich befindet, offen oder umschlossen sein, abhängig von der Personenzahl oder der Anzahl der Ausgänge, die den Zwischengeschossbereich wie oben angegeben bedienen.


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Werden diese vorgegebenen Bedingungen hinsichtlich der Größe des Landschaftselements nicht eingehalten, da zum Beispiel ein Feldgehölz größer oder kleiner als vorgegeben ist, so stellt es kein Landschaftselement mehr dar.

Feldgehölze sind beispielsweise ab einer Größe von 50 m² förderfähig, unterhalb dieser Größe gelten sie nicht als Landschaftselement.

Ferner ist zum Schutz der Brut- und Nistzeiten von Vögeln ein Schnittverbot bei Hecken, Bäumen in Baumreihen, den Einzelbäumen und den Feldgehölzen im Zeitraum vom 1. Eine künstliche Trennung eines Landschaftselements in mehrere Landschaftselemente zur Verhinderung der Überschreitung der Obergrenzen und somit zur Schaffung der Beihilfevoraussetzungen darf nicht erfolgen und kann bei Nichtbeachtung sanktioniert werden.

Landschaftselemente im Antragsverfahren

In Nordrhein-Westfalen werden die förderfähigen Landschaftselemente separat als Flächenreferenz verwaltet und sind als FLEK gekennzeichnet.

Sie sind über einen "Flächenhaften-Landschafts-Element-Kenner" (FLEK) gekennzeichnet und identifizieren die Landschaftselemente in NRW eindeutig. – Die Fluchtwege für Zwischengeschosse müssen den anwendbaren Bestimmungen des 10. sind nicht antragsberechtigt.)

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Trocken- und Natursteinmauern, Lesesteinwälle
(mit einer Länge von mindestens 5 Metern)

Trockenmauern, wie sie als freistehende Weidemauern oder Stützmauern in einigen Regionen typisch sind und nicht Bestandteil einer Terrasse (Code 16) sind.

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Fels- und Steinriegel sowie naturversteinte Flächen
bis zu einer Größe von höchstens 2 000 Quadratmetern

natürlich entstandene überwiegend aus Fels und Steinen bestehende Flächen, die auf landwirtschaftlichen Flächen enthalten sind oder unmittelbar an diese angrenzen

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Feldraine
mit einer Gesamtbreite von mindestens 2 Metern und höchstens 10 Metern

überwiegend mit gras- und krautartigen Pflanzen bewachsene, schmale, lang gestreckte Flächen, die innerhalb von oder zwischen landwirtschaftlichen Nutzflächen liegen oder an diese angrenzen und auf denen keine landwirtschaftliche Erzeugung stattfindet

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Terrassen

von Menschen unter Verwendung von Hilfsmaterialien angelegte, linear-vertikale Struktur, die die Hangneigung von Nutzflächen verringern soll;

unabhängig von der tatsächlichen Fläche ist die Terrassenlänge in Quadratmeter beantragbar (Länge in m x 2 m)

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Gräben in anderen Bundesländern

Gräben, die in anderen Bundesländern liegen und dort als Landschaftselement anerkannt sind (derzeit Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg)