Schutz geistiges eigentum architekt
Andernfalls bleibt der Architekt, der ja weiterhin Inhaber des Urheberrechts ist, befugt, sein Werk weiter zu verwerten, wie er möchte, sofern er nicht das berechtigte Interesse des Bauherrn verletzt, indem er z.B. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht.
Da bei Architekten der Entwurf und die Planung nach den Sätzen der HOAI vergütet werden, orientiert sich auch die Berechnung des Schadensersatzes für einen Nachbau an diesen, muss damit aber nicht übereinstimmen.
Wie kann sich der Urheber gegen Rechtsverletzungen wehren?
Bestimmte Fälle der Verletzung von Urheberrechten sind strafbar.
Und darf ein Bauwerk abgerissen werden, ohne den Architekten zu informieren? gemeinsamer Fassadenentwurf), besteht eine Miturheberschaft. Allerdings ist die Veränderung nicht strikt verboten. Kann eine Beeinträchtigung in vorgenanntem Sinne bejaht werden, wird die Gefährdung der Interessen des Architekten vermutet. Als eRecht24 Premium-Mitglied haben Sie Zugriff auf einen entsprechenden Mustervertrag.
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3.
Wichtig ist auch, dass die Schutzrechte zwar für die jeweiligen Gestaltungselemente gelten – nicht aber für das gesamte Gebäude.
Fallen Pläne und Entwürfe auch unter das Urheberrecht?
Da das Urheberrecht gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhGZeichnungen technischer Natur schützt, genießen auch Pläne, Skizzen und Entwürfe in der Architektur urheberrechtlichen Schutz.
Voraussetzung ist auch hier, dass sich eine persönliche geistige Schöpfung des Architekten in den Plänen widerspiegelt – was der Fall ist, da Idee und Darstellung aus seiner Feder stammen.
Nur wenn Ihr Interesse, das Bauwerk gemäß Ihren Vorstellungen umzusetzen, das Interesse des Bauwerkseigentümers an einer günstigeren (oder anderen) Planung überwiegt, dürfen Sie die Entstellung des Baus verbieten.
Generell lässt sich aber sagen, dass das Recht des Architekten, sein geschaffenes Werk unverändert umzusetzen, schwerer wiegt als das Interesse des Auftraggebers an Kosteneinsparungen oder Veränderungen aufgrund von abweichenden Geschmäckern.
Soll ein geschütztes Bauwerk anders als geplant gebaut werden, bedarf es also einer Zustimmung durch Sie als Urheber.
Die vollständige Vernichtung eines Architektenwerkes hingegen wird hiervon nicht erfasst. März 1984 Az. I ZR 217/81)
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt soll eine frühe Übertragung von Verwertungsrechten bei Abschluss des Vertrages denkbar sein, wenn der Architekt ausschließlich mit der Entwurfs- oder Genehmigungsplanung beauftragt wird und den Vertragsparteien klar ist, dass die Entwürfe und weiteren Architektenleistungen von dem Bauherrn ohne weitere Mitwirkung des ursprünglich beauftragten Architekten genutzt werden sollen (OLG Frankfurt, Urteil vom 05.12.2006 - Az.
11 U 9/06 ). Auch zweidimensionale Darstellungen wie Skizzen, Entwurfszeichnungen, Lagepläne oder Grundrisse können „Werke der Baukunst“ oder zumindest „Darstellungen technischer Art“ im Sinne des Gesetzes sein – sofern sie die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen.
Ein einfacher, technisch genormter Grundriss ohne besondere Gestaltungsmerkmale genießt keinen Schutz.
Anhand des AGBG wurden z.B. Die Erfahrung zeigt: Viele Konflikte entstehen nicht aus bösem Willen, sondern aus unklaren Erwartungen oder fehlenden Regelungen.
Eine gut formulierte Nutzungsregelung schützt nicht nur vor späteren Streitigkeiten, sondern schafft auch ein sicheres Fundament für langfristige Zusammenarbeit mit Bauherren, Projektpartnern und Kollegen.
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