Pflegende angehörige rentenpunkte
Zusätzlich übernimmt die Pflegekasse Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung.
Weitere Informationen bietet die Broschüre „Pflege und Rente“ der Deutschen Rentenversicherung, abrufbar unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder telefonisch unter 0800 1000 4800.
Rente für pflegende Angehörige: So sehr steigt sie | Tabelle
Pflege von Angehörigen
Tabelle zeigt, wie Pflegezeiten Ihre Rente erhöhen
Von t-online, cho
Aktualisiert am 25.07.2024Lesedauer: 2 Min.
Die Pflege von Angehörigen wird als Pflegezeit bei der gesetzlichen Rente berücksichtigt.

Die Voraussetzungen hierfür sind, dass die zu pflegende Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist und Ihre betreuende Tätigkeit nicht aus beruflichen Gründen stattfindet.
Das hängt jedoch stark von Ihrem sonstigen Versicherungsverlauf ab.
Zuletzt geändert am 02.01.2025
Rentenpunkte für die Pflege: So sichern Sie Ihre Rente ab
Circa 5,7 Millionen Menschen wurden 2024 im häuslichen Umfeld von ihren Angehörigen betreut und gepflegt. Dabei reduzieren Sie Ihre monatliche Rente auf 99,99 % (sie verzichten also auf 0,01 % der Bezüge).
Dies ist auch der Fall, wenn keine Angaben zur Aufteilung der Mehrfachpflege vorliegen.
Beispiel für die Mehrfachpflege: Zwei Personen pflegen einen Pflegebedürftigen, dessen Pflegeaufwand 32 Stunden pro Woche beträgt. Die Voraussetzungen gelten für alle, auch für beispielsweise Freunde, Nachbarn und Freiwillige.
Angepasste Voraussetzungen in der Familienpflegezeit
Im Rahmen der Familienpflegezeit können Sie Ihre Arbeitszeit für höchstens 24 Monate auf bis zu 15 Wochenstunden reduzieren, um einen nahen Angehörigen zuhause zu pflegen.
Es gibt insgesamt drei verschiedene Konstellationen, die in Frage kommen:
Bei pflichtversicherten Pflegebedürftigen zahlt deren Pflegekasse.
Bei privatversicherten Pflegebedürftigen zahlt das private Versicherungsunternehmen.
Bei beihilfeberechtigen Pflegebedürftigen oder welchen mit Ansprüchen auf Leistungen der Heilfürsorge zahlen die Beihilfestelle, der Dienstherr und die Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen jeweils anteilig.
Beihilfeberechtigt sind (pensionierte) Beamte, Beamte auf Probe, Anwärter und Referendare sowie Richter.

Für 2025 wird die Pflege eines Angehörigen so bewertet, als würden Sie ein monatliches fiktives Entgelt zwischen711,55 € (Pflegegrad 2, Sachleistung) und 3.745 € (Pflegegrad 5, Pflegegeld) erhalten. Es ist richtig, dass der Pflegeaufwand bei Erfüllung der Bedingungen als Beitragszeit gewertet wird und die Pflegekasse Rentenbeiträge zahlt.
Die Pflegekasse zahlt darauf 18,6 %. 0,9 Punkte/Jahr bei Pflegegrad 5). Dies kann sein, wenn: (2)
- Wenn Pflegende wieder mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten.
- Wenn die Pflegetätigkeit insgesamt unter 10 Stunden in der Woche fällt und Pflegende ihren pflegebedürftigen Angehörigen weniger als an zwei Tagen in der Woche pflegen.
- Die pflegebedürftige Person in Pflegegrad 1 zurückgestuft wird und sich dadurch der Anspruch auf Pflegeleistungen ändert.
Ein weiterer Grund ist der Tod der zu pflegenden Person.
Denn die Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen überweist für Sie dann Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Die Rentenbeiträge für Pflegepersonen sollte man daher eher als Ausgleich für diese Reduzierung sehen, nicht als zusätzlich zu erwerbende „Rentenerhöhung“ oder zu erwerbendes „Rentenplus“.
Nicht erwerbsmäßig pflegen bedeutet, dass die Pflegeperson keinen Lohn für ihre Leistung bekommt.
Dabei gilt: Je höher der Aufwand der privaten Pflegeperson, desto höher ist der Prozentsatz.
In diesem und im folgenden Kapitel werden beide Fälle mit Beispielen kurz erläutert.
Die Additionspflege beschreibt den Fall, das eine Pflegeperson für mehrere Pflegebedürftige zuständig ist.
Damit die Pflege von Angehörigen nicht zulasten der eigenen Alterssicherung geht, zahlt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für die Pflegeperson.
Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, was Rentenpunkte sind und welche Voraussetzungen an die Beitragszahlungen durch die Pflegekasse geknüpft sind.
Anlaufstellen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sind die bundesweit verteilten Pflegeberatungsstellen, in den qualifizierte Pflegeberater Sie zu Ihrer Pflegesituation beraten und gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Versorgungsplan erstellen. Dezember 2013 und die Regeln der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung.
Rentenpunkte für Pflege: Diese Sonderregelungen sollten Sie kennen
Um Rentenpunkte für die Pflege zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Damit Angehörige Rentenpunkte für die Pflege eines Familienmitglieds erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Die Pflegekasse übernimmt für diese Beitragsbemessungsgrundlage die Rentenversicherungsbeiträge.
Die erste Person pflegt 10 Stunden pro Woche an mehreren Tagen, die zweite Person nur 2 Stunden an einem Tag. Für die erste Person sind die Bedingungen erfüllt und sie hat im Rahmen der Mehrfachpflege Ansprüche auf Rentenpunkte. Bei Menschen mit Pflegegrad 1 wird davon ausgegangen, dass sie noch in der Lage sind, ihren Alltag eigenständig zu bewältigen.
Die zweite Person erfüllt die Bedingungen nicht. Außerdem geben wir Ihnen Tipps zur Antragstellung und verraten Ihnen, wie vorteilhaft sich die Pflege eines Angehörigen auf die eigene Rente auswirkt. Hierzu gehören:
- Pflegegrad des Pflegebedürftigen
- Art der Leistungen, die Pflegebedürftige von der Pflegeversicherung beziehen (Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen).
Pflegt eine Person einen Pflegebedürftigen am Vormittag und anschließend am Nachmittag einen anderen, ist die Bedingung nicht erfüllt, auch wenn insgesamt mindestens 10 Stunden Pflege erfolgt sind.
Die Additionspflege liegt auch dann vor, wenn durch die Pflege eines Pflegebedürftigen bereits die Voraussetzung von 10 Stunden an mindestens 2 Tagen erreicht ist.
Hierbei sollten Sie sich nur sicher sein, dass Sie den Anforderungen einer häuslichen Pflege gesundheitlich gewachsen sind.